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BayObLG, 21.07.1988 - BReg. 1a Z 20/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
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BGB § 1748
Papierfundstellen
- MDR 1988, 1058
- FamRZ 1989, 429
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Zweibrücken, 08.02.2001 - 3 W 266/00
Annahme als Kind - Ersetzung der Einwilligung - Antragstellung durch Vormund - …
Das Vorbringen der Erstbeschwerde gab zu einer erneuten Anhörung keinen Anlass (vgl. BayObLG DAVorm 1986, 269, 272; FamRZ 1989, 429, 431;… Keidel/Engelhardt aaO § 50 a Rdnr. 18 f., § 50 b Rdnrn. 20, 25). - OLG Brandenburg, 15.03.2007 - 11 Wx 43/06
Ersetzung der Einwilligung leiblichen Vaters zur Adoption nach dessen …
Die Frage, ob das Unterbleiben der Annahme dem Kind zu unverhältnismäßigem Nachteil gereichen würde, ist entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers in den Fällen des § 1748 Abs. 1 S. 2 BGB nicht zu prüfen (…vgl. OLG Zweibrücken, a.a.O.; BayObLG FamRZ 1989, 429, 431; auch aus der beiläufigen Bemerkung in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 15.10.1996 XII ZB 72/96 = BGHZ 133, 384, 387 f folgt nach der Auffassung des Senats nichts anderes). - OLG Koblenz, 06.04.2021 - 13 UF 86/21
Stiefkindadoption gegen den Willen des externen Elternteils Antrag eines Kindes …
Dass das Kind mit dem Stiefelternteil einen zuverlässigeren Unterhaltsschuldner erhält, reicht allein zur Annahme eines unverhältnismäßigen Nachteils (BayObLG, FamRZ 1989, 429, 430: OLG Schleswig, FamRZ 1994, 1351 ) ebenso wenig aus, wie dass mit der Adoption der Name des Stiefvaters oder dessen Staatsangehörigkeit erworben werden soll (OLG Frankfurt, OLGZ 1979, 40, 42; OLG Stuttgart, Justiz 1972, 316 f.). - BayObLG, 13.02.1990 - BReg. 1a Z 81/88
Entführung der eigenen Kinder durch den Vater als eine die Ersetzung der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LG Cottbus, 09.08.2006 - 7 T 14/06
Adoption eines minderjährigen Kindes: Ersetzung der Einwilligung des leiblichen …
Nach Ansicht der Kammer kommt es im Fall des groben Pflichtverstoßes i.S.d. § 1748 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht darauf an, ob das Unterbleiben der Annahme dem betroffenen Kind zu unverhältnismäßigem Nachteil gereichen würde (so auch BayObLG FamRZ 1989, 429; OLG Zweibrücken FGPrax 2001, 113; OLG Schleswig NJW-RR 1994, 585).