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   BayObLG, 21.07.1988 - BReg. 1a Z 20/88   

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https://dejure.org/1988,3461
BayObLG, 21.07.1988 - BReg. 1a Z 20/88 (https://dejure.org/1988,3461)
BayObLG, Entscheidung vom 21.07.1988 - BReg. 1a Z 20/88 (https://dejure.org/1988,3461)
BayObLG, Entscheidung vom 21. Juli 1988 - BReg. 1a Z 20/88 (https://dejure.org/1988,3461)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1988, 1058
  • FamRZ 1989, 429
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Zweibrücken, 08.02.2001 - 3 W 266/00

    Annahme als Kind - Ersetzung der Einwilligung - Antragstellung durch Vormund -

    Das Vorbringen der Erstbeschwerde gab zu einer erneuten Anhörung keinen Anlass (vgl. BayObLG DAVorm 1986, 269, 272; FamRZ 1989, 429, 431; Keidel/Engelhardt aaO § 50 a Rdnr. 18 f., § 50 b Rdnrn. 20, 25).
  • OLG Brandenburg, 15.03.2007 - 11 Wx 43/06

    Ersetzung der Einwilligung leiblichen Vaters zur Adoption nach dessen

    Die Frage, ob das Unterbleiben der Annahme dem Kind zu unverhältnismäßigem Nachteil gereichen würde, ist entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers in den Fällen des § 1748 Abs. 1 S. 2 BGB nicht zu prüfen (vgl. OLG Zweibrücken, a.a.O.; BayObLG FamRZ 1989, 429, 431; auch aus der beiläufigen Bemerkung in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 15.10.1996 XII ZB 72/96 = BGHZ 133, 384, 387 f folgt nach der Auffassung des Senats nichts anderes).
  • OLG Koblenz, 06.04.2021 - 13 UF 86/21

    Stiefkindadoption gegen den Willen des externen Elternteils Antrag eines Kindes

    Dass das Kind mit dem Stiefelternteil einen zuverlässigeren Unterhaltsschuldner erhält, reicht allein zur Annahme eines unverhältnismäßigen Nachteils (BayObLG, FamRZ 1989, 429, 430: OLG Schleswig, FamRZ 1994, 1351 ) ebenso wenig aus, wie dass mit der Adoption der Name des Stiefvaters oder dessen Staatsangehörigkeit erworben werden soll (OLG Frankfurt, OLGZ 1979, 40, 42; OLG Stuttgart, Justiz 1972, 316 f.).
  • BayObLG, 13.02.1990 - BReg. 1a Z 81/88

    Entführung der eigenen Kinder durch den Vater als eine die Ersetzung der

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  • LG Cottbus, 09.08.2006 - 7 T 14/06

    Adoption eines minderjährigen Kindes: Ersetzung der Einwilligung des leiblichen

    Nach Ansicht der Kammer kommt es im Fall des groben Pflichtverstoßes i.S.d. § 1748 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht darauf an, ob das Unterbleiben der Annahme dem betroffenen Kind zu unverhältnismäßigem Nachteil gereichen würde (so auch BayObLG FamRZ 1989, 429; OLG Zweibrücken FGPrax 2001, 113; OLG Schleswig NJW-RR 1994, 585).
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